AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1.1.

Soweit keine abweichenden Vereinbarungen bestehen, gelten die nachfolgenden Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der idolution UG (haftungsbeschränkt) und ihren Kunden.
1.2.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3.

Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.4.

Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.5.

Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer

2. Angebot, Vertragsabschluss

2.1

Unsere nicht befristeten Angebote erfolgen stets freibleibend. Sie stellen die Aufforderung an den Kunden dar, seinerseits ein Angebot zum Vertragsschluss abzugeben.

2.2

Wir behalten uns Eigentum und Urheberrechte an den dem Kunden überreichten Unterlagen vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden.

2.3

Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Konstruktions- und Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie sonstige Änderungen des Liefergegenstandes bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Veränderung dem Kunden zumutbar ist.

2.4

Verträge kommen durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auftragsdurchführung zustande.

2.5

Mündliche sowie telefonische Vereinbarungen, die nicht mit einem unserer Geschäftsführer oder Prokuristen getroffen werden, sind für uns nur verbindlich, soweit sie schriftlich bestätigt werden. Die Vollmachten unserer Mitarbeiter sind insoweit beschränkt.

3. Preise

3.1

Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarungen ab Werk ausschließlich Verpackung, Versand und Verladung im Werk. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu, wenn der Kunde Unternehmer ist. Ist der Kunde Verbraucher, verstehen sich die diesem gegenüber genannten Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2

Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu.

4. Kostenvoranschläge

Wird im Auftrag des Kunden ein Kostenvoranschlag erstellt, können die damit im Zusammenhang entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden, unabhängig davon, ob ein nachfolgender Auftrag erteilt wird oder nicht.

5. Versand, Gefahrenübergang

5.1

Bei Versand auf Wunsch des Kunden geht, wenn der Kunde Unternehmer ist, die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert wurde. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen wie Versendungskosten oder Anfuhr übernommen haben.

5.2

Verzögert sich die Versendung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf diesen über; jedoch sind wir verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Kunden die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.

5.3

Liegen keine besonderen Weisungen des Kunden vor, erfolgt die Wahl des Transportweges und -mittels durch uns nach bestem Wissen ohne Haftung für billigste oder schnellste Verfrachtung.

6. Liefer-/Fertigstellungszeit

6.1

Soweit Liefer-/Fertigstellungsfristen nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden, sind angegebene Fristen nur als voraussichtliches Liefer-/Fertigstellungsdatum zu verstehen und nicht verbindlich. Fixe Termine bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

6.2

Der Rücktritt vom Vertrag wegen Verzuges setzt voraus, dass uns der Kunde eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.

6.3

Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

7. Höhere Gewalt

7.1

Fälle höherer Gewalt, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Rohstoff- und Energiemangel, nicht von uns zu vertretende Betriebs- und Verkehrsstörungen sowie behindernde hoheitliche Verfügungen suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien um die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung, auch soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen. Dies gilt auch, wenn einer der o.g. Fälle höherer Gewalt bei unseren Lieferanten eintritt und eine andere Liefermöglichkeit nicht bzw. nur unter unzumutbaren Bedingungen besteht.
7.2

Ãœberschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten.
7.3

Schadensersatzansprüche des Kunden sind in den Fällen höherer Gewalt ausgeschlossen.

8. Abnahme und Abnahmeverzug

8.1

Nimmt der Kunde den Kaufgegenstand nicht fristgemäß ab, sind wir berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern.
8.2

Unberührt davon bleiben unsere Rechte, nach Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.
8.3

Im Rahmen einer Schadenersatzforderung können wir 10 % des vereinbarten Preises ohne Umsatzsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns vor, bei im Einzelfall ungewöhnlich hohen Schäden anstelle der Schadenspauschale den tatsächlichen Schaden geltend zu machen.

9. Zahlung

9.1
Mangels anderweitiger Vereinbarungen haben Zahlungen innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Rechnung ohne jeden Abzug auf eines der von uns angegebenen Bankkonten zu erfolgen. Bei Ãœberweisungen aus dem Ausland sind sämtliche damit verbundene Gebühren vom Kunden zu tragen.

9.2
Ersatzteil-Lieferungen und Reparaturrechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zahlbar. Lieferung gegen Nachnahme behalten wir uns ausdrücklich vor.

9.3
Schecks und Wechsel nehmen wir nur nach ausdrücklicher Vereinbarung entgegen. Die Annahme erfolgt erfüllungshalber. Die mit der Einlösung der Schecks und Wechsel verbundenen Kosten hat uns der Kunde zu ersetzen. Gutschriften über Schecks und Wechsel stehen unter Vorbehalt der Einlösung. Wertstellungen erfolgen an dem Tag, an dem wir über den Gegenwert endgültig verfügen.

9.4
Ist der Kunde in Verzug, so werden gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten, gegenüber Unternehmern in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden oder weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

9.5
Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zu Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung bedarf.

9.6
Für Lieferungen und Leistungen an Kunden im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der Rechtsverfolgung durch uns im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, bis zur Höhe der gesetzlich zulässigen Gebühren, zu Lasten des Kunden gehen.

9.7
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte können vom Kunden nur ausgeübt werden, sofern seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind.

9.8
Wir sind berechtigt, unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1
Bei Verträgen mit Verbrauchern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

10.2
Bei Verträgen mit Unternehmern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Kunden unser Eigentum.

10.3
Die vorstehenden Ziff. 10.1 und 10.2 gelten entsprechend für im Rahmen von Reparatur-, Wartungs- oder Umbauarbeiten eingebaute Zubehör-, Ersatzteile o.ä. soweit diese nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind.

10.4
Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mitzuteilen und die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.

10.5
Alle dem Kunden aus der Veräußerung oder Weiterverarbeitung entstandenen oder noch entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer oder andere gesetzliche Ansprüche, die unseren Eigentumsverlust zur Folge haben, tritt der Kunde bereits bei Auftragserteilung bis zur vollständigen Tilgung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit allen Nebenrechten im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften oder weiterverarbeiteten Waren zur Sicherung an uns ab. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe Dritter auf die an uns abgetretenen Forderungen mitzuteilen.

10.6
Der Kunde ist, solange er seine Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt, zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Auf Anforderung ist der Kunde verpflichtet, die Anschriften seiner Abnehmer und die Höhe der Forderungen mit Rechnungsabschriften mitzuteilen. Wir sind berechtigt, dem Abnehmer die Abtretung zur Kenntnis zu geben.

10.7
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Stellt er seine Zahlungen ein, so darf er nicht mehr über die gelieferten Waren verfügen. Der Unternehmer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung berechtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

10.8
Ãœbersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen verpflichtet, in Höhe des übersteigenden Wertes Sicherheiten nach eigener Wahl freizugeben.

10.9
Erfolgt die Zahlung des Kunden nicht mehr vertragsgemäß, so können wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

11. Gewährleistung

11.1
Der Kunde ist verpflichtet, erhaltene Lieferungen unverzüglich auf Vorliegen offensichtlicher und verborgener Mängel hin zu untersuchen.

11.2
Gewährleistungsansprüche für offensichtliche Mängel bestehen nur, wenn sie uns innerhalb einer Woche nach Erhalt der Lieferung schriftlich angezeigt werden. Für verborgene Mängel bestehen Gewährleistungsansprüche nur, wenn sie uns innerhalb einer Woche nach ihrer Entdeckung schriftlich angezeigt werden.

11.3
Für Unternehmer gelten ergänzend die handelsrechtlichen Vorschriften (§ 377 HGB).

11.4
Gewährleistungsansprüche von Unternehmern wegen gekaufter Sachen verjähren in 12 Monaten ab Lieferung.

11.5
Gewährleistungsansprüche unser Kunden wegen Werkleistungen (z.B. Umbau-, Reparaturarbeiten) verjähren in 12 Monaten ab Abnahme des Werkes.

11.6
Ein Mangel liegt nicht vor bei Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, bei Schäden durch höhere Gewalt (z.B. Blitzschlag), bei Fehlern infolge von Ãœberbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder durch Verschmutzung oder außergewöhnliche, mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse sowie Verwendung ungeeigneter Kraftstoffe oder Schmieröle.

11.7
Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn Reparaturarbeiten oder Veränderungen von anderer Seite als uns oder dem Lieferanten vorgenommen worden sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass dies nicht ursächlich für den Eintritt des Mangels war.

11.8
Bei Vorliegen eines Mangels der Kaufsache bzw. des Werkes werden wir nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern bzw. ein neues Werk herstellen. Der Kunde ist verpflichtet, uns die mangelhafte Sache zur Prüfung und Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen.

11.9
Misslingt die Nacherfüllung oder Nachlieferung bzw. Neuherstellung, wird sie nicht in angemessener Frist erbracht oder durch uns abgelehnt, ist der Kunde nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung zur Erklärung des Rücktritts oder der Minderung berechtigt.

11.10
Von den vorstehenden Regelungen wird eine etwaige Garantie, die wir gegenüber dem ersten Verwender von Rehabilitationsmitteln übernehmen, nicht berührt.

12. Haftung

12.1
Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

12.2
Die Haftung für durch einfache Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig verursachte Schäden ist auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

12.3
Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

12.4
Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

13. Haftung bei konstruktiven Veränderungen

Es ist zu beachten, dass bei Sonderanfertigungen verschärfte gesetzliche Bestimmungen gelten. Konstruktive Veränderungen unserer Artikel durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten sind nur zulässig, wenn sie den sicherheitstechnischen Erfordernissen entsprechen und zuvor unsere Geschäftsleitung schriftlich ihr Einverständnis erklärt hat. Zu diesem Zweck ist uns auf Anfordern ein verändertes Modell nebst Konstruktionszeichnung zur Verfügung zu stellen. Werden konstruktive Veränderungen ohne das schriftliches Einverständnis unserer Geschäftsleitung vorgenommen und entstehen Dritten aufgrund der Veränderungen Schäden, für die wir im Außenverhältnis einzustehen haben, so ist der Kunde verpflichtet, uns im Innenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen des Dritten freizustellen.

14. Einbau von Geräten in Kraftfahrzeuge

14.1
Kraftfahrzeuge, die wir zum Einbau eines Gerätes erhalten, müssen sich in einem einwandfreien verkehrs- und betriebssicheren Zustand befinden. Eine diesbezügliche Untersuchung wird von uns nicht vorgenommen. Wir übernehmen lediglich den ordnungsgemäßen Einbau der Geräte.

14.2
Sollte es sich durch die Art der körperlichen Beeinträchtigung des Kunden herausstellen, dass der Normaleinbau eines Gerätes nicht vorgenommen werden kann, so erfolgen Änderungen, die auf Wunsch des Kunden vorgenommen werden, stets auf dessen Rechnung.

14.3
Bevor das Fahrzeug unser Betriebsgelände verlässt, wird eine Probefahrt vorgenommen. Danach bestätigt der Kunde auf einem Ãœbernahmeschein den ordnungsgemäßen Einbau des Gerätes und die ordnungsgemäße Ãœbergabe des Fahrzeugs.

15. Verwendung personenbezogener Daten

Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, zu speichern und unternehmensintern zu verarbeiten.

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, salvatorische Klausel

16.1
Erfüllungsort ist Münster, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

16.2
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten bestimmt sich der Gerichtsstand nach unserem Firmensitz in Münster, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt, am Geschäftssitz des Kunden zu klagen. Im übrigen gelten die Gerichtsstände der ZPO.

16.3
Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

16.4
Sind aus irgendeinem Grund einzelne Bestimmungen der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unverbindlich, so wird die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.